Oberlandesgericht Köln, 2011-11-23, 2 U 92/11

2 U 92/11Obergericht23.11.2011

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 2 U 92/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-11-23

Aktenzeichen: 2 U 92/11

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2011:1123.2U92.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers vom 30.06.2011 gegen das am 03.06.2011 verkündete Urteil des Einzelrichters der 7. Zivilkammer des Landgerichts Aachen – 7 O 470/10 – wird zurückgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

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