13 U 157/10•Oberlandesgericht Köln, 2011-11-23, 13 U 157/10
Oberlandesgericht Köln, 2011-11-23, 13 U 157/10
13 U 157/10Obergericht23.11.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 13 U 157/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-11-23
Aktenzeichen: 13 U 157/10
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2011:1123.13U157.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 22. Juni 2010 – 3 O 469/09 LG Köln – wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages leisten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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