6 W 234/11•Oberlandesgericht Köln, 2011-11-17, 6 W 234/11
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 6 W 234/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-11-17
Aktenzeichen: 6 W 234/11
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2011:1117.6W234.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
1.) Die sofortige Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss der 33. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 33 O 202/11 – vom 31.8.2011, durch den ihm die Kosten des in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärten Verfahrens auf Erlass einer einstweiligen Verfügung auferlegt worden sind, wird zurückgewiesen.
2.) Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss der 33. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 33 O 202/11 – vom 31.8.2011, durch den der Gegenstandswert für das Verfahren auf 10.000 € festgesetzt worden ist, abgeändert und der Wert auf 3.000 € festgesetzt.
3.) Die Kosten des mit der vorstehenden Ziffer 1) entschiedenen Beschwerdeverfahrens hat der Antragsgegner zu tragen.
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