15 U 62/11•Oberlandesgericht Köln, 2011-11-15, 15 U 62/11
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 15 U 62/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-11-15
Aktenzeichen: 15 U 62/11
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2011:1115.15U62.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
Die Berufungen der Beklagten gegen das am 16.03.2011 verkündete Urteil der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 28 O 505/10 - werden zurückgewiesen.
Die im Berufungsrechtsstreit wie auch die - insofern klarstellend - im ersten Rechtszug entstandenen Kosten des Rechtsstreits werden den Parteien wie folgt auferlegt:
Die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten des Klägers tragen die Beklagte zu 1) zu 1/3 und die Beklagte zu 2) zu 2/3. Die Beklagten tragen die ihnen jeweils entstandenen außergerichtlichen Kosten selbst.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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