5 U 103/11•Oberlandesgericht Köln, 2011-11-14, 5 U 103/11
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 5 U 103/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-11-14
Aktenzeichen: 5 U 103/11
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2011:1114.5U103.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
I.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf bis 300,00 Euro festgesetzt.
II.
Der Senat beabsichtigt, die Berufung der Beklagten gegen das am 20. April 2011 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Köln (10 O 372/10) durch Beschluss gemäß § 522 Abs. 1 ZPO als unzulässig zu verwerfen.
III.
Die Beklagte erhält Gelegenheit zur Stellungnahme zu diesem Hinweis binnen drei Wochen ab Zugang dieses Beschlusses.
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