19 U 110/11•Oberlandesgericht Köln, 2011-10-18, 19 U 110/11
Oberlandesgericht Köln, 2011-10-18, 19 U 110/11
19 U 110/11Obergericht18.10.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 19 U 110/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-10-18
Aktenzeichen: 19 U 110/11
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2011:1018.19U110.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
Tenor
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Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf bis zu 600,00 EUR festgesetzt.
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Die Berufung der Beklagten gegen das am 26.05.2011 verkündete Teilurteil der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bonn – 12 O 48/10 – wird als unzulässig verworfen.
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Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Beklagten auferlegt.
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