6 U 225/10•Oberlandesgericht Köln, 2011-10-14, 6 U 225/10
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 6 U 225/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-10-14
Aktenzeichen: 6 U 225/10
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2011:1014.6U225.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Normen: UWG § 2 Abs. 1 Nr. 1; § 4 Nr. 11; $$ 5, 5a; BRAO § 43 a Abs. 3; StGB § 263
Tenor
I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln vom 25.11.2010 abgeändert:
Die Klage wird abgewiesen.
II. Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen trägt die Klägerin.
III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
IV. Die Revision wird hinsichtlich des Hauptantrags zugelassen.
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