5 U 78/11•Oberlandesgericht Köln, 2011-10-04, 5 U 78/11
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 5 U 78/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-10-04
Aktenzeichen: 5 U 78/11
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2011:1004.5U78.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
Der Klägerin werden die Kosten des Berufungsverfahren auferlegt, nachdem sie ihre Berufung gegen das am 10. März 2011 verkündete Urteil der 14. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 14 O 877/10 – zurückgenommen hat.
Sie wird des eingelegten Rechtsmittels für verlustig erklärt.
Berufungsstreitwert: 26.597,74 €
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