16 W 29/11•Oberlandesgericht Köln, 2011-10-04, 16 W 29/11
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 16 W 29/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-10-04
Aktenzeichen: 16 W 29/11
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2011:1004.16W29.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Tenor
Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss der 1. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 17.8.2011 - 1 O 304/11 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsteller.
Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf bis 90.000 € festgesetzt.
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