Oberlandesgericht Köln, 2011-09-22, 18 U 144/10

18 U 144/10Obergericht22.09.2011

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 18 U 144/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-09-22

Aktenzeichen: 18 U 144/10

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2011:0922.18U144.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Zivilsenat

Tenor

Der Einspruch der Beklagten zu 1) gegen das Versäumnisurteil des Senats vom 10.03.2011 wird als unzulässig verworfen.

Die Beklagte zu 1) trägt die weiteren Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird zugelassen.

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