Oberlandesgericht Köln, 2011-09-19, 18 U 212/11

18 U 212/11Obergericht19.09.2011

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 18 U 212/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-09-19

Aktenzeichen: 18 U 212/11

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2011:0919.18U212.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 20.06.2011 – 22 O 507/09 – wird zurückgewiesen.

Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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