Oberlandesgericht Köln, 2011-09-07, 17 W 135/11

17 W 135/11Obergericht07.09.2011

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 17 W 135/11 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2011-09-07

Aktenzeichen: 17 W 135/11

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2011:0907.17W135.11.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 17. Zivilsenat

Tenor

Die sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Beklagte zu 2).

Eine Gebühr nach KV 1821 ist nicht zu erheben.

Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren: 3.000,00 €.

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