6 AuslA 69/11 - 56•Oberlandesgericht Köln, 2011-09-02, 6 AuslA 69/11 - 56
Oberlandesgericht Köln, 2011-09-02, 6 AuslA 69/11 - 56
6 AuslA 69/11 - 56Obergericht02.09.2011
Regest
Zum Fall eines Auslieferungshindernisses gemäß § 83 Nr. 3 IRG bei einer Abwesenheitsverurteilung durch die polnischen Gerichte
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 6 AuslA 69/11 - 56 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-09-02
Aktenzeichen: 6 AuslA 69/11 - 56
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2011:0902.6AUSLA69.11.56.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2.Strafsenat
Leitsätze
Zum Fall eines Auslieferungshindernisses gemäß § 83 Nr. 3 IRG bei einer Abwesenheitsverurteilung durch die polnischen Gerichte
Tenor
Der Antrag auf Erlass eines Auslieferungshaftbefehls gegen den polnischen Staatsangehörigen Q. L. wird abgelehnt.
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