Oberlandesgericht Köln, 2011-08-30, 19 W 30/11

19 W 30/11Obergericht30.08.2011

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 19 W 30/11 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2011-08-30

Aktenzeichen: 19 W 30/11

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2011:0830.19W30.11.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 19. Zivilsenat

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Beklagten wird der Beschluss der 11. Zivilkammer des Landgerichts Aachen vom 07.06.2011 in Verbin­dung mit dem Nichtabhilfebeschluss vom 27.06.2011 – 11 O 300/10 – aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung an das Landgericht Aachen mit der Maßgabe zurückverwiesen, den Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe nicht wegen derzeit mangeln­der Bedürftigkeit des Beklagten zurückzuweisen.

Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.