Oberlandesgericht Köln, 2011-08-24, 5 U 159/10

5 U 159/10Obergericht24.08.2011

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 5 U 159/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-08-24

Aktenzeichen: 5 U 159/10

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2011:0824.5U159.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten zu 1. wird das am 29. Oktober 2010 verkündete Teilurteil der 27. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 27 O 72/08 – aufgehoben, soweit der Beklagte zu 1. darin zur Zahlung eines den Teilbetrag von 2.364,85 Euro nebst 11,5 % Zinsen hieraus seit dem 22. Juni 2009 übersteigenden Betrages nebst Zinsen verurteilt worden ist.

Die Sache wird zur weiteren Verhandlung und Entscheidung auch über die außergerichtlichen Kosten des Berufungsverfahrens an das Landgericht Köln zurückverwiesen.

Die Gerichtskosten des Berufungsverfahrens werden niedergeschlagen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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