2 Ws 501/11•Oberlandesgericht Köln, 2011-08-19, 2 Ws 501/11
Oberlandesgericht Köln, 2011-08-19, 2 Ws 501/11
2 Ws 501/11Obergericht19.08.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 501/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-08-19
Aktenzeichen: 2 Ws 501/11
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2011:0819.2WS501.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Tenor
Die Beschwerde wird verworfen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden der
Beschwerdeführerin auferlegt, § 473 Abs. 1 StPO.
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