6 W 165/11•Oberlandesgericht Köln, 2011-08-09, 6 W 165/11
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 6 W 165/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-08-09
Aktenzeichen: 6 W 165/11
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2011:0809.6W165.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Streitwert in Abänderung des Beschlusses der 33. Zivilkammer vom 15.7.2011 wie folgt festgesetzt:
Bis zur übereinstimmenden Erledigungserklärung: 15.000 €
Danach: die bis dahin angefallenen Kosten.
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