2 Ws 473/11•Oberlandesgericht Köln, 2011-08-05, 2 Ws 473/11
Oberlandesgericht Köln, 2011-08-05, 2 Ws 473/11
2 Ws 473/11Obergericht05.08.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 473/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-08-05
Aktenzeichen: 2 Ws 473/11
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2011:0805.2WS473.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Tenor
Die sofortige Beschwerde wird verworfen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Verurteilte zu tragen (§ 473 Abs. 1 StPO).
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