Oberlandesgericht Köln, 2011-07-22, 6 U 45/11

6 U 45/11Obergericht22.07.2011

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 6 U 45/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-07-22

Aktenzeichen: 6 U 45/11

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2011:0722.6U45.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 02.02.2011 verkündete Urteil der 26. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 26 O 123/10 – abgeändert. Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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