Oberlandesgericht Köln, 2011-07-20, 2 U 159/10

2 U 159/10Obergericht20.07.2011

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 2 U 159/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-07-20

Aktenzeichen: 2 U 159/10

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2011:0720.2U159.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 21. Dezember 2010 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Bonn, 10 O 302/10 abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 11.220,53 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1. September 2006 sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 837,52 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1. August 2009 zu zahlen.

Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.