Oberlandesgericht Köln, 2011-07-15, 1 U 82/10

1 U 82/10Obergericht15.07.2011

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 1 U 82/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-07-15

Aktenzeichen: 1 U 82/10

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2011:0715.1U82.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 23.11.2010 verkündete Urteil der 30. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 30 O 294/09 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Beklagten.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagten dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 120 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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