1 U 82/10•Oberlandesgericht Köln, 2011-07-15, 1 U 82/10
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 1 U 82/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-07-15
Aktenzeichen: 1 U 82/10
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2011:0715.1U82.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 23.11.2010 verkündete Urteil der 30. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 30 O 294/09 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Beklagten.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagten dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 120 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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