Oberlandesgericht Köln, 2011-07-13, 2 Ws 281/11

2 Ws 281/11Obergericht13.07.2011

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 281/11 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2011-07-13

Aktenzeichen: 2 Ws 281/11

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2011:0713.2WS281.11.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Strafsenat

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird wie folgt abgeändert:

Aufgrund des Urteils des Landgerichts Köln 13.04.2010 werden die von dem Angeklagten dem Nebenkläger zu erstattenden Kosten auf 9.561,30 € (in Worten: neuntausendfünfhunderteinundsechzig EUR und dreißig Cent) nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 23.04.2010 festgesetzt.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden dem Nebenkläger auferlegt.

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