2 Ws 281/11•Oberlandesgericht Köln, 2011-07-13, 2 Ws 281/11
Oberlandesgericht Köln, 2011-07-13, 2 Ws 281/11
2 Ws 281/11Obergericht13.07.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 281/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-07-13
Aktenzeichen: 2 Ws 281/11
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2011:0713.2WS281.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Tenor
Der angefochtene Beschluss wird wie folgt abgeändert:
Aufgrund des Urteils des Landgerichts Köln 13.04.2010 werden die von dem Angeklagten dem Nebenkläger zu erstattenden Kosten auf 9.561,30 € (in Worten: neuntausendfünfhunderteinundsechzig EUR und dreißig Cent) nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 23.04.2010 festgesetzt.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden dem Nebenkläger auferlegt.
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