Oberlandesgericht Köln, 2011-07-07, 18 U 35/11

18 U 35/11Obergericht07.07.2011

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 18 U 35/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-07-07

Aktenzeichen: 18 U 35/11

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2011:0707.18U35.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 11.Januar 2011 – 22 O 455/09 – wird zurückgewiesen.

Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten bleibt nachgelassen, die Vollstreckung des Klägers durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 120% des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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