18 U 133/11•Oberlandesgericht Köln, 2011-07-07, 18 U 133/11
Oberlandesgericht Köln, 2011-07-07, 18 U 133/11
18 U 133/11Obergericht07.07.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 18 U 133/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-07-07
Aktenzeichen: 18 U 133/11
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2011:0707.18U133.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 31.03.2011wird zurückgewiesen.
Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten bleibt nachgelassen, die Vollstreckung der Kläger durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 120% des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leisten.
Die Revision wird zugelassen.
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