17 U 101/10•Oberlandesgericht Köln, 2011-06-27, 17 U 101/10
Oberlandesgericht Köln, 2011-06-27, 17 U 101/10
17 U 101/10Obergericht27.06.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 17 U 101/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-06-27
Aktenzeichen: 17 U 101/10
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2011:0627.17U101.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 17. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Beklagten gegen das am 6. August 2010 verkündete Urteil des Landgerichts Aachen (8 O 75/10) wird gemäß § 522 Abs. 2 ZPO als unbegründet zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung und der Anschlussberufung werden dem Beklagten auferlegt.
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