16 W 3/11•Oberlandesgericht Köln, 2011-06-27, 16 W 3/11
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 16 W 3/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-06-27
Aktenzeichen: 16 W 3/11
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2011:0627.16W3.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde des Antrags¬gegners wird der Beschluss der Vorsitzenden der 3. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 2.12.2010 - 3 O 327/10 - aufgehoben und der Antrag auf Vollstreckbarerklärung zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Antrag¬stellerin.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 10.400 € festgesetzt.
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