Oberlandesgericht Köln, 2011-06-15, 19 W 41/10

19 W 41/10Obergericht15.06.2011

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 19 W 41/10 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2011-06-15

Aktenzeichen: 19 W 41/10

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2011:0615.19W41.10.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 19. Zivilsenat

Tenor

  1. Die Anhörungsrügen der Beklagten werden auf deren Kosten zurückge­wiesen.

  2. Die Kostenentscheidung des Beschlusses des Senats vom 27.12. 2010 wird wie folgt ergänzt und neu gefasst:

Die Beklagten haben die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der durch die Nebenintervention verursachten Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tra­gen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.