19 W 41/10•Oberlandesgericht Köln, 2011-06-15, 19 W 41/10
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 19 W 41/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-06-15
Aktenzeichen: 19 W 41/10
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2011:0615.19W41.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
Tenor
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Die Anhörungsrügen der Beklagten werden auf deren Kosten zurückgewiesen.
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Die Kostenentscheidung des Beschlusses des Senats vom 27.12. 2010 wird wie folgt ergänzt und neu gefasst:
Die Beklagten haben die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der durch die Nebenintervention verursachten Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
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