5 U 37/11•Oberlandesgericht Köln, 2011-06-14, 5 U 37/11
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 5 U 37/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-06-14
Aktenzeichen: 5 U 37/11
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2011:0614.5U37.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
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- Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Landgerichts Bonn vom 22.12.2010 – 9 O 423/09 – wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
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- Der Senat weist die Parteien darauf hin, dass er beabsichtigt, die Berufung des Klägers gegen das am 26.01.2011 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Bonn – 9 O 423/09 – gemäß § 522 Abs. 2 ZPO als unbegründet zurückzuweisen.
Der Kläger erhält Gelegenheit zur Stellungnahme zu dem Hinweis innerhalb von drei Wochen ab Zustellung dieses Beschlusses.
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