Oberlandesgericht Köln, 2011-06-14, 5 U 37/11

5 U 37/11Obergericht14.06.2011

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 5 U 37/11 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2011-06-14

Aktenzeichen: 5 U 37/11

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2011:0614.5U37.11.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

    1. Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Landgerichts Bonn vom 22.12.2010 – 9 O 423/09 – wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
    1. Der Senat weist die Parteien darauf hin, dass er beabsichtigt, die Berufung des Klägers gegen das am 26.01.2011 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Bonn – 9 O 423/09 – gemäß § 522 Abs. 2 ZPO als unbegründet zurückzuweisen.

Der Kläger erhält Gelegenheit zur Stellungnahme zu dem Hinweis innerhalb von drei Wochen ab Zustellung dieses Beschlusses.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.