III-1 RVs 96/11•Oberlandesgericht Köln, 2011-06-10, III-1 RVs 96/11
Oberlandesgericht Köln, 2011-06-10, III-1 RVs 96/11
III-1 RVs 96/11Obergericht10.06.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — III-1 RVs 96/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-06-10
Aktenzeichen: III-1 RVs 96/11
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2011:0610.III1RVS96.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Strafsenat
Tenor
Die Revision der Angeklagten gegen das Urteil der 2. kleinen Jugend-kammer des Landgerichts Aachen vom 1. Dezember 2010 wird mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, dass der Angeklagten gestattet wird, die Geldstrafe ab dem 1. des auf die Rechtskraft folgenden Monats in monatlichen Teilbeträgen von je 35,00 € zu zahlen.
Die Angeklagte hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.
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