Oberlandesgericht Köln, 2011-05-24, 24 U 57/10

24 U 57/10Obergericht24.05.2011

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 24 U 57/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-05-24

Aktenzeichen: 24 U 57/10

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2011:0524.24U57.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 24. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 6.4.2010 (3 O 515/08) wird zurückgewiesen,

Die Kosten der Berufung hat die Klägerin zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung durch die Beklagte durch Leistung einer Sicherheit in Höhe von 120 % des nach dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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