6 W 30/11•Oberlandesgericht Köln, 2011-05-20, 6 W 30/11
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 6 W 30/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-05-20
Aktenzeichen: 6 W 30/11
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2011:0520.6W30.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss der 33. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 20.12.2010 abgeändert:
Die Kosten des Rechtsstreits - einschließlich des Beschwerdeverfahrens - trägt die Antragstellerin.
Beschwerdewert: die bis zum 20.9.2010 angefallenen Kosten.
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