Oberlandesgericht Köln, 2011-05-04, 13 U 165/10

13 U 165/10Obergericht04.05.2011

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 13 U 165/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-05-04

Aktenzeichen: 13 U 165/10

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2011:0504.13U165.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 5.8.2010 verkündete Urteil des Landgerichts Aachen (1 O 648/09) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstre-ckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120% des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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