III-1 RVs 80/11•Oberlandesgericht Köln, 2011-05-03, III-1 RVs 80/11
Oberlandesgericht Köln, 2011-05-03, III-1 RVs 80/11
III-1 RVs 80/11Obergericht03.05.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — III-1 RVs 80/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-05-03
Aktenzeichen: III-1 RVs 80/11
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2011:0503.III1RVS80.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Strafsenat
Tenor
Das angefochtene Urteil wird mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. Davon ausgenommen bleiben die Feststellungen zum äußeren Tatgeschehen; diese bleiben aufrechterhalten.
Die weitergehende Revision wird verworfen.
Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an eine andere Strafkammer des Landgerichts Bonn zurückverwiesen.
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