5 U 51/10•Oberlandesgericht Köln, 2011-04-27, 5 U 51/10
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 5 U 51/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-04-27
Aktenzeichen: 5 U 51/10
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2011:0427.5U51.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 26.03.2010 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 1 O 510/05 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte mit Ausnahme der Kosten der Streithelferin, die ihre Kosten selbst trägt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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