Oberlandesgericht Köln, 2011-04-19, III - 1 - RVs 68/11

III - 1 - RVs 68/11Obergericht19.04.2011

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — III - 1 - RVs 68/11 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2011-04-19

Aktenzeichen: III - 1 - RVs 68/11

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2011:0419.III1RVS68.11.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Strafsenat

Tenor

Unter Verwerfung der weitergehenden Revision wird das angefochtene Urteil im Strafausspruch mit den dazugehörigen Feststellungen aufgehoben.

Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur neuen Verhand-lung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an eine andere Strafkammer des Landgerichts Aachen zurückverwiesen.

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