III - 1 - RVs 68/11•Oberlandesgericht Köln, 2011-04-19, III - 1 - RVs 68/11
Oberlandesgericht Köln, 2011-04-19, III - 1 - RVs 68/11
III - 1 - RVs 68/11Obergericht19.04.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — III - 1 - RVs 68/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-04-19
Aktenzeichen: III - 1 - RVs 68/11
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2011:0419.III1RVS68.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Strafsenat
Tenor
Unter Verwerfung der weitergehenden Revision wird das angefochtene Urteil im Strafausspruch mit den dazugehörigen Feststellungen aufgehoben.
Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur neuen Verhand-lung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an eine andere Strafkammer des Landgerichts Aachen zurückverwiesen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.