6 U 168/10•Oberlandesgericht Köln, 2011-03-18, 6 U 168/10
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 6 U 168/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-03-18
Aktenzeichen: 6 U 168/10
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2011:0318.6U168.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
1.) Auf die Berufung der Antragstellerin wird das am 26.8.2010 verkündete Urteil der 3. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bonn –14 O 110/10– abgeändert:
Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000 €, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu unterlassen,
in „Einkauf aktuell“ für den „E-Qbrief“ zu werben, wie dies in den nachfolgend eingeblendeten Kopien aus der Ausgabe Hamburg (5.6.-11.6.2010) geschieht:
2.) Die Kosten des Verfahrens hat die Antragsgegnerin zu tragen.
3.) Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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