19 U 145/10•Oberlandesgericht Köln, 2011-03-18, 19 U 145/10
Oberlandesgericht Köln, 2011-03-18, 19 U 145/10
19 U 145/10Obergericht18.03.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 19 U 145/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-03-18
Aktenzeichen: 19 U 145/10
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2011:0318.19U145.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 03.08.2010 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Aachen – 9 O 379/09 – unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung teilweise abgeändert und die Beklagte verurteilt, an die Klägerin weitere 5.697,89 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 31.08.2009 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 13 % und die Beklagte zu 87 %.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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