14 WF 20/11•Oberlandesgericht Köln, 2011-03-16, 14 WF 20/11
Oberlandesgericht Köln, 2011-03-16, 14 WF 20/11
14 WF 20/11Obergericht16.03.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 14 WF 20/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-03-16
Aktenzeichen: 14 WF 20/11
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2011:0316.14WF20.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 14. Zivilsenat
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Verfahrenskostenhilfe verweigernde Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Bergisch Gladbach vom 2. Januar 2011 – 27 F 271/10 – teilweise abgeändert.
Der Antragstellerin wird ratenfreie Verfahrenskostenhilfe bewilligt, soweit sie den Antragsgegner auf Zahlung von Unterhalt für die Monate Mai bis Juli 2010 in Anspruch nimmt. Ihr wird Rechtsanwalt C. in L. zu den Bedingungen eines im Amtsgerichtsbezirk D. niedergelassenen Anwalts beigeordnet.
Im Übrigen wird das Verfahrenskostenhilfegesuch abgewiesen.
Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.
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