11 U 70/10•Oberlandesgericht Köln, 2011-03-16, 11 U 70/10
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 11 U 70/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-03-16
Aktenzeichen: 11 U 70/10
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2011:0316.11U70.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 11. Zivilsenat
Tenor
Das am 23.02.2011 verkündete Urteils des Senats – 11 U 70/10 – wird hinsichtlich der Kostenentscheidung dahin berichtigt, dass der Kostentenor richtig wie folgt lautet:
Die Beklagte trägt die Kosten des gesamten Rechtsstreits. Die durch die Nebenintervention entstandenen Kosten hat der Nebenintervenient selbst zu tragen.
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