9 U 166/10•Oberlandesgericht Köln, 2011-03-01, 9 U 166/10
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 9 U 166/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-03-01
Aktenzeichen: 9 U 166/10
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2011:0301.9U166.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 28.07.2010 verkündete Urteil der 20. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 20 O 361/09 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120% des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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