23 WLw 7/10•Oberlandesgericht Köln, 2011-02-28, 23 WLw 7/10
Oberlandesgericht Köln, 2011-02-28, 23 WLw 7/10
23 WLw 7/10Obergericht28.02.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 23 WLw 7/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-02-28
Aktenzeichen: 23 WLw 7/10
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2011:0228.23WLW7.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 23. Zivilsenat
Tenor
Auf die Beschwerde des Beklagten wird der Beschluss des Amtsgerichts – Landwirtschaftsgericht – Mettmann vom 7. April 2010 ‑ 7 Lw 51/09 - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert.
Die Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger zu 94% und der Beklagte zu 6% zu tragen.
Die Beschwerde des Klägers gegen den vorgenannten Beschluss wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden dem Kläger zu 88% und dem Beklagten zu 12% auferlegt.
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