7 U 188/09•Oberlandesgericht Köln, 2011-02-24, 7 U 188/09
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 7 U 188/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-02-24
Aktenzeichen: 7 U 188/09
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2011:0224.7U188.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Zwischenurteil des Landgerichtes Köln vom 05.11.2009 – 29 O 248/08 – abgeändert:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreites trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
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