4 UF 43/11•Oberlandesgericht Köln, 2011-02-24, 4 UF 43/11
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 4 UF 43/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-02-24
Aktenzeichen: 4 UF 43/11
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2011:0224.4UF43.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
Die als Beschwerde zu wertend "sofortige Beschwerde" des Kindesvaters gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Bonn vom 24.01.2011, mit welchem der Rechtspfleger bezüglich des beteiligten Kindes K. S. Ergänzungspflegschaft gemäß § 1909 BGB mit dem Aufgabenkreis "Vertretung beim Abschluss des Grundstücksübertragungsvertrages des Notar Dr. L. vom 11.12.2010, UR-Nr. 24747/2010, angeordnet und als Ergänzungspfleger Herrn W. C., U. 00, XXXXX D. ausgewählt hat, wird auf Kosten des Beschwerdeführers zurückgewiesen.
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