9 U 77/09•Oberlandesgericht Köln, 2009-11-24, 9 U 77/09
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 9 U 77/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-11-24
Aktenzeichen: 9 U 77/09
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2009:1124.9U77.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 03.06.2009 verkündete Urteil der 20. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 20 O 528/06 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens werden dem Kläger auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird gestattet, die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrags abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrags leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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