9 U 113/09•Oberlandesgericht Köln, 2009-11-19, 9 U 113/09
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 9 U 113/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-11-19
Aktenzeichen: 9 U 113/09
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2009:1119.9U113.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Tenor
- Der Senat beabsichtigt, nach § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO die Berufung des
Klägers zurückzuweisen.
- Der Kläger erhält Gelegenheit zur Stellungnahme binnen 3 Wochen.
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