5 U 77/09•Oberlandesgericht Köln, 2009-11-11, 5 U 77/09
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 5 U 77/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-11-11
Aktenzeichen: 5 U 77/09
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2009:1111.5U77.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
Der Senat weist die Parteien darauf hin, dass er beabsichtigt, die zulässige Berufung des Beklagten gegen das Endurteil des Landgerichts Köln vom 30.06.2009 gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil nach dem Vorbringen in der Berufungsbegründung keine Aussicht auf Erfolg besteht. Die angefochtene Entscheidung des Landgerichts Köln ist im Ergebnis und in der Begründung richtig.
Die Sache hat auch keine grundsätzliche Bedeutung, und eine Entscheidung ist zur Fortbildung des Rechts oder zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung nicht erforderlich.
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