13 U 190/08•Oberlandesgericht Köln, 2009-11-11, 13 U 190/08
Oberlandesgericht Köln, 2009-11-11, 13 U 190/08
13 U 190/08Obergericht11.11.2009
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 13 U 190/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-11-11
Aktenzeichen: 13 U 190/08
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2009:1111.13U190.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 13. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 30.10.2008 - 30 O 416/06 - wie folgt abgeändert:
Der Schadensersatzanspruch der Klägerin ist dem Grunde nach gerechtfertigt.
Die Entscheidung über die Kosten dieses Berufungsverfahrens bleibt der abschließenden Sachentscheidung der Zivilkammer des Landgerichts Köln vorbehalten, an die der Rechtsstreit zur weiteren Sachaufklärung zurückverwiesen wird.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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