9 U 109/09•Oberlandesgericht Köln, 2009-11-02, 9 U 109/09
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 9 U 109/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-11-02
Aktenzeichen: 9 U 109/09
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2009:1102.9U109.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Tenor
Der Senat beabsichtigt, die Berufung des Klägers nach § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO durch einstimmigen Beschluss zurückzuweisen.
Es besteht Gelegenheit zur Stellungnahme binnen 3 Wochen ab Zustellung dieses Beschlusses.
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