21 UF 158/09•Oberlandesgericht Köln, 2009-10-29, 21 UF 158/09
Oberlandesgericht Köln, 2009-10-29, 21 UF 158/09
21 UF 158/09Obergericht29.10.2009
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 21 UF 158/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-10-29
Aktenzeichen: 21 UF 158/09
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2009:1029.21UF158.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 21. Zivilsenat
Tenor
Das Bundesamt für Justiz wird unter Aufhebung seiner Entscheidung vom 21.09.2009 angewiesen, den Antrag des Antragstellers vom 28.08.2009 zur Rückführung des Kindes G. L., geboren am 00.11.0000, zur Bearbeitung anzunehmen und die erforderlichen Maßnahmen zu veranlassen.
Gerichtskosten werden nicht erhoben. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.
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