Oberlandesgericht Köln, 2009-10-27, 15 U 61/09

15 U 61/09Obergericht27.10.2009

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 15 U 61/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-10-27

Aktenzeichen: 15 U 61/09

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2009:1027.15U61.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 21.11.2008 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Aachen -9 O 120/07- wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollsteckbar.

Die Beklagte darf die Zwangsvollstreckung gegen Leistung einer Si-cherheit in Höhe von 120 % des aus dem erstinstanzlichen Urteil gegen sie vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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