15 U 61/09•Oberlandesgericht Köln, 2009-10-27, 15 U 61/09
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 15 U 61/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-10-27
Aktenzeichen: 15 U 61/09
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2009:1027.15U61.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 21.11.2008 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Aachen -9 O 120/07- wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Beklagte zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollsteckbar.
Die Beklagte darf die Zwangsvollstreckung gegen Leistung einer Si-cherheit in Höhe von 120 % des aus dem erstinstanzlichen Urteil gegen sie vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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